FAQ

FAQ

An jeder Schule gibt es immer wieder Fragen von Schülerinnen und Schülern, so wie Eltern zu schulorganisatorischen Punkten. In den folgenden FAQ´s finden Sie auf viele Fragen Antworten. Sollte eine Frage offen bleiben, können Sie sich gerne an die Verwaltung der Schule wenden.

Wann ist die Schule geöffnet?

Das Schulgebäude ist in der Regel geöffnet von 7.00 bis 15.15 h. Die Verwaltung der Schule ist normalerweise in den Kernzeiten zwischen 7.15 und 13.00 h besetzt. Sie erreichen die Verwaltungskräfte über die u. g. Kontaktdaten. Es gelten die an der Tür der Verwaltung ausgehängten Öffnungszeiten, die sich je nach Personalsituation ändern können,

Wie erreiche ich die Schule?

Postanschrift: Am Seebach 8, 61169 Friedberg/Hessen
Telefon: 06031-689190
E-Mail-Adresse: poststelle6079@schule.hessen.de /
www.benrathschule.de

Was ist zu tun, wenn sich meine Adress- und/oder Kommunikationsdaten ändern?

Adress- und/oder Namensänderungen, neue Telefonnummern bzw. Änderungen, der elterlichen Sorge sind umgehend der Schule mitzuteilen.

Details

Es kommt immer wieder vor, dass wir Eltern nicht über die in der Schule hinterlegten Telefonnummern erreichen können, wenn z. B. ein Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Es wäre hilfreich, wenn Sie ihrem Kind eine Telefonnummer in die Schultasche legen, unter der Sie als Erziehungsberechtigte erreichbar sind.

Können Schülerinnen und Schülerinnen vom Unterricht beurlaubt werden?

Anträge auf Beurlaubungen sind grundsätzlich immer über die Klassenleitung zu stellen. Die Regelungen sind im Elternbrief zum Schuljahresbeginn dargestellt. Bitte nutzen Sie das vorliegende
Formular zum Antrag.

Details

Die Klassenleitungen sind für Beurlaubungswünsche von bis zu 2 Tagen zuständig, die Schulleitung ist zuständig für Beurlaubungen ab 3 Tagen. Ein Antragsformular finden Sie Datenspeicher der Schule abgelegt. Beurlaubungen vor den Ferien sind grundsätzlich von der Schulleitung zu genehmigen. Laut der aktuellen Verordnung des Hessischen Kultusministeriums ist eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen möglich. Entsprechende Anträge müssen grundsätzlich vier Wochen vorher beim Schulleiter oder dessen Vertretung schriftlich gestellt und begründet werden. Bitte nutzen Sie das im Datenspeicher abgelegte Formblatt für diesen Antrag. Auf der Homepage und im Schulportal im Datenspeicher ist eine Vorlage abgelegt. Bitte nutzen Sie diese bei Anträgen zur Beurlaubung.

Gibt es eine Mensa und einen Kiosk an der Schule?

In den Pausen steht ein Kioskbetrieb in der Mensa zur Verfügung. Die Mensa hat geöffnet von 12.15 bis 13.30 h an den Schultagen. Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen bei Ferienbeginn usw. An unserer Schule wird ein bargeldloses Bestell- und Kassensystem zur Abwicklung des Mensa- und Kioskbetriebes per elektronischem Chip betrieben.

Kann in der Mensa und am Kiosk mit Bargeld bezahlt werden?

An unserer Schule wird ein bargeldloses Bestell- und Kassensystem zur Abwicklung des Mensa- und Kioskbetriebes per elektronischem Chip betrieben. Die Regelungen sind im Elternbrief zum
Schuljahresbeginn dargestellt.

Details

Die Schülerinnen und Schüler erhalten zur Einschulung einen Chip, über den die Nutzung der Angebote der Mensa oder der Kauf von Waren am Kiosk möglich ist. Das Guthaben auf dem Chip kann per Banküberweisung, Dauerauftrag oder manuell an der Aufladestation in der Mensa aufgeladen werden. Die aktuellen Preise können u.a. auf den Aushängen in der Mensa eingesehenen werden. Sollte ein Chip verlorengehen, sollte das Konto von Ihnen gesperrt werden.

Wie sind die Beurlaubung von Konfirmanden und Firmung geregelt?

Konfirmanden und Firmung erhalten den Montag, der auf den Sonntag der Konfirmation oder Firmung folgt, unterrichtsfrei. Die Erziehungsberechtigten teilen der Klassenleitung den Termin der Konfirmation oder Erstkommunion rechtzeitig schriftlich mit

Wo finde ich u.a. Formulare und Handreichungen sowie Informationen der Schule

Auf der Homepage werden aktuelle Informationen der Schule eingestellt. Informationen, Formulare oder Anträge können Sie dem Datenspeicher des Schulportals entnehmen. Wichtige Dokumente oder Formulare sind auch auf der Homepage eingestellt.

Wird an der HBS ein digitales Klassenbuch geführt?

Durch die Führung des digitalen Klassenbuchs können sowohl von Eltern als auch Schülerinnen und Schülern u.a. die jeweiligen Bewertungen, Hausaufgaben und Fehlzeiten tagesaktuell eingesehen werden. Mögliche Fehleintragungen sollten zeitnah der Klassenleitung mitgeteilt werden.

Was ist bei der Nutzung von elektronischen Medien / Handynutzung zu beachten?

Elektronische Medien / Handynutzung / Wertgegenstände: Auf dem gesamten Schulgelände sind gemäß der Verordnung des Kultusministeriums das Nutzen von Mobiltelefonen sowie elektronische Unterhaltungsgeräte bzw. Endgeräten mit wenigen erlaubten Ausnahmen verboten. Die Regelungen sind im Elternbrief zum Schuljahresbeginn dargestellt.

Details

Die Geräte sind vor dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten und wegzustecken. Die Geräte dürfen von schulischer Seite bis zum Ende des Unterrichts bei Verstößen gegen diese Regel bis
Unterrichtsende weggenommen werden. Die Schule informiert die Eltern über die Wegnahme eines unerlaubten Geräts. Im Unterricht dürfen mobile digitale Endgeräte von Schülerinnen und
Schülern dann genutzt werden, wenn dies von den Lehrkräften für den betreffenden Unterricht ausdrücklich erlaubt wird oder aus gesundheitlich Gründen (dies sollte mit der Schule abgesprochen
sein).

Welche Regeln gelten bei der Nutzung von Fahrrädern und Rollern?

Fahrräder (oder Roller) / Schulweg: Grundsätzlich ist der direkte Schulweg zwischen Wohnung und Schule unfallversichert. Die weiteren Regelungen sind im Elternbrief zum Schuljahresbeginn dargestellt.

Details

Dies gilt auch für die Verwendung eines Fahrrads (oder eines Rollers). Gegen Diebstahl und Sachbeschädigung gibt es von Seiten der Schule allerdings keine Versicherung. Im Falle eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung muss von Seiten der Erziehungsberechtigten selbst Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Inzwischen haben wir Fahrradständer vor dem Hausmeisterhaus installieren lassen, die von der Verwaltung aus einsehbar sind. Wir empfehlen das Abstellen an diesem Fahrradständer.

Was ist, wenn Eltern Fragen oder Anregungen haben?

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne auch an die o.g. Schulleitungsmitglieder wenden. Bitte machen Sie unbedingt telefonisch bei Bedarf einen Gesprächstermin mit dem jeweiligen zuständigen Schulleitungsmitglied aus. Bitte beachten Sie
die Übersicht zur Kommunikation an der Schule.

Wie ist die Freistellung vom Schulsport geregelt?

Die Freistellung vom Schulsport ist geregelt. Die Regelungen sind ausführlich im Elternbrief zum Schuljahresbeginn dargestellt.

Details

In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses ist die Freistellung von der aktiven Teilnahme am Schulsport wie folgt geregelt: „Der Sportunterricht ist für alle Schulstufen verbindlich. Die regelmäßige und vielseitige sportliche Betätigung dient aus sportmedizinischer Sicht vor allem der Haltungsprophylaxe und wirkt sich günstig auf Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Hypertonie, Hypotonie, Adipositas aus und kann vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen. Eine gänzliche oder teilweise Freistellung von der aktiven Teilnahme am Schulsport kann daher nur aus
gesundheitlichen Gründen erfolgen.“ Bei Freistellungsanträgen, die von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst zu stellen sind, ist wie folgt zu verfahren:
Eine gänzliche oder teilweise Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht bis zu vier Wochen kann die Sportlehrkraft in Absprache mit der Klassenlehrkraft auf Antrag des Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin/des volljährigen Schülers bei Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigen. Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht über vier Wochen hinaus bis zu drei Monaten wird von der Schulleitung auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes gewährt. Dies gilt auch für länger dauernde Freistellungen, sofern offensichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vorliegen. In allen anderen Fällen, in denen die Zeit von drei Monaten überschritten wird, ist die Vorlage eines von den Eltern bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler beizubringenden amtsärztlichen Attestes, das vom zuständigen Amtsarzt im Benehmen mit der sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt
ausgestellt wird, erforderlich. Bei einer gänzlichen oder teilweisen Freistellung über ein Jahr hinaus ist nach einem Jahr ein neues amtsärztliches Attest vorzulegen. Sofern der Freistellungsgrund es zulässt, soll die Schülerinnen und Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein, um den
sporttheoretischen Unterweisungen zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen (z.B. Schiedsrichtern, sportmotorische Leistungen aufzeichnen, Spielanalysebögen auswerten). Die
Entscheidung trifft im Einzelfall die zuständige Sportlehrkraft im Benehmen mit der Klassenlehrkraft. Die Schülerinnen und Schüler erhalten von den Sportlehrkräften ein Informationsschreiben zum Ablauf des Sportunterrichts an unserer Schule. Dieses wird von den
Eltern zur Kenntnis genommen und unterschrieben an die entsprechenden Sportlehrkräften zurückgegeben. Muslimische Mädchen können im Burkini schwimmen und im Sportunterricht ein
Sportkopftuch tragen. Auch hierzu erhalten die betreffenden Schülerinnen und Schüler ein Informationsschreiben.

Welche Regeln gelten bei Freistellungen vom Unterricht u.a. an islamischen Feiertagen

Am Fest des Fastenbrechens und am Opferfest können die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht freigestellt werden, ohne dass es hierzu eines Antrages bedarf. Die Eltern müssen jedoch die betroffenen Lehrkräfte mindestens sieben Unterrichtstage vorher über die geplante Abwesenheit (am besten schriftlich) informierten.

Können Anträge auf freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe gestellt werden?

Anträge auf freiwillige Wiederholung einer Jahrgangsstufe: Anträge auf freiwillige Wiederholung sind über die Klassenleitung acht Wochen vor Zeugnisausgabe, in begründeten Ausnahmefällen sechs Wochen vor Zeugnisausgabe, einzureichen

Kann ich den Leistungsstand in den einzelnen Fächern erfahren?

Der Leistungsstand sowie Inhalte der Stunden, Hausaufgaben usw. werden in den Kursmappen des Schulportals ausgewiesen. Sie können immer einsehen, ob Ihr Kind am Unterricht teilgenommen hat, welche Hausaufgaben aufgegeben wurden und welche Themen behandelt wurden.

Gibt es Meldepflichtige Erkrankungen, die der Schule mitgeteilt werden müssen?

Meldepflichtige Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern: Im Dateispeicher des Schulportals finden Sie ein Informationsschreiben des Gesundheitsamtes abgelegt, wie Sie – sollte Ihr Kind von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffen sein – mit den dort genannten Erkrankungen umgehen sollen.

Wie werden Referendare an der Schule betreut?

An der HBS werden Referendare (Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) zusammen mit den zuständigen
Studienseminaren ausgebildet. Referendare sollen eigenständig unterrichten. Sie werden von Mentorinnen und Mentoren (Lehrkräften der Schule) teilweise auch im Unterricht begleitet.

Wie komme ich an eine Schulbescheinigung meines Kindes?

Schulbescheinigungen können Sie über Ihre Kinder direkt in der Verwaltung anfordern lassen. Die Bescheinigungen können von den Kindern am nächsten Tag eigenständig abgeholt werden.

Wer sind meine Ansprechpartner in der Schulleitung

Sie erreichen die Schulleitung unter der u. g. Telefonnummer, über die E-Mail-Adresse der Poststelle. Bitte beachten Sie, dass Gespräche in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Der Schulleitung gehören aktuell an. Eine Übersicht über die Mitglieder der Schulleitung kann dem Elternbrief entnommen werden.

Datails

Schulleiter: Direktor einer Gesamtschule Peter Schäfer
Stellv. Schulleiter: Direktor an einer Gesamtschule Lars Schnitzer
Gymnasialzweigleitung: Oberstudienrat Benjamin Böning
Realschulzweigleitung: Rektorin Silke Gebauer
Hauptschulzweigleitung: Rektorin Kathrin Hoppe
Pädagogische Leitung: Rektorin Ina Zimmer

Welchen nutzen hat das Schulportal für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern?

Über das Schulportal ist der Vertretungsplan einsehbar. Weiterhin kann das digitale Klassenbuch über das Portal eingesehen werden. Auch viele Formulare, Leitfäden oder Informationen sind auf dem
Datenspeicher des Portals zusammen mit dem Terminplan abgelegt.

Ist mein Kind auf dem Schulweg versichert?

Grundsätzlich ist der direkte Schulweg zwischen Wohnung und Schule unfallversichert. Sollte es zu einem Unfall kommen, können Sie dies in der Schule über ein entsprechendes Meldeformular melden. Der Schulweg gehört mit zum Verantwortungsbereich der Schule.

Was ist ein Studientag und welche Folgen hat ein Studientag für Schülerinnen und Schüler

Ein Studientag für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die genannten Klassen und Gruppen an diesem Tag mit Aufgaben verssehen werden und zu Hause eigenständig arbeiten und lernen. Weitere Informationen sind im Elternbrief dargelegt.

Details

Studientage werden z.B. dann ausgewiesen, wenn an der Schule Prüfungstage der Abschlussklassen durchgeführt oder Pädagogischer Tage für die Lehrkräfte durchgeführt werden. Bitte beachten sie immer die aktuellen Schreiben zu diesen Studientagen. Bei Bedarf und Anmeldung kann ein organisiert werden. Interessierte Eltern melden jeweils den Betreuungswunsch formlos schriftlich in der Verwaltung der Schule an.

Wo finde ich den Terminplan der Schule?

Den Jahresterminplan finden Sie immer aktualisiert im Schulportal vor. Die wichtigsten Termine sind im Elternbrief zum Schuljahresbeginn und auf der Webseite ausgewwiesen.

Details

Bitte beachten Sie, dass es aus organisatorischen Gründen immer noch zu Änderungen im Terminplan kommen kann und beachten Sie bitte immer die aktuellen Schreiben zu Veranstaltungen und Terminen. Im Terminplan sind in der Regel alle Ferientermine und alle anderen wichtigen bisher bekanntem Termine eingearbeitet.

Wie können Eltern Gesprächstermine mit Lehrkräften sowie den weiteren Mitarbeitenden der Schule und Schulleitungsmitgliedern erhalten.

Bitte sprechen Sie bei Fragen oder Problemen zunächst die
entsprechende Fachlehrkraft und die zuständige Klassenleitung an.
Bitte beachten Sie den Kommunikationsleitfaden der Schule. Die Regelungen sind im Elternbrief zum Schuljahresbeginn dargestellt.

Details

Sollte die Problemstellung nicht lösbar erscheinen, ist die zuständige Zweigleitung zu konsultieren. Private Telefonnummern der Lehrkräfte werden grundsätzlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht von der Schulverwaltung herausgegeben. Alle Lehrkräfte haben eine dienstliche E-Mail-Adresse, über die sie erreichbar sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Lehrkräfte über das Schulportal zu erreichen. Es werden Gesprächstermine nach Vereinbarung vergeben.

Wie werden Nachrichten der Schule an die Eltern übermittelt?

Übermittlung von Nachrichten der Schule: Dieses Schreiben sowie alle weiteren Mitteilungen werden auf der Homepage und/oder das Schulportal eingestellt. Sie erhalten alle aktuellen Mitteilungen in der Regel durch die Klassenleitungen übermittelt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie mit der Klassenleitung Ihres Kindes abstimmen, über welche E-Mail-Adresse Sie von schulischer Seite erreichbar sind. Ebenfalls werden Nachrichten über die sogenannte „Ranzenpost“ weitergegeben.

Wann beginnt und endet der Unterricht an der HBS?

Unterrichtsstunde: 7.55 bis 8.40 h
Unterrichtsstunde: 8.40 bis 9.25 h
Pause: 9.25 bis 9.45 h
Unterrichtsstunde: 9.45 bis 10.30 h
Unterrichtsstunde 10.30 bis 11.15 h
Pause: 11.15 bis 11.30 h
Unterrichtsstunde: 11.30 bis 12.15 h
Unterrichtsstunde: 12.15 bis 13.00 h
Pause: 13.00 bis 13.30 h
Unterrichtsstunde 13.30 bis 14.15 h
Unterrichtsstunde: 14.15 bis 15.00 h

Wann endet der Unterricht in der ersten und zweiten Schulwoche im Schuljahr?

Der Unterricht in den beiden ersten Schulwochen endet immer um 12.15 h. Ein Betreuungsangebot im Rahmen der schulischen Ganztagsbetreuung kann für die Jahrgänge 5 bis 7 von 12.15 bis 15.00 h beantragt werden. Der Nachmittagsunterricht sowie die AG-Angebote entfallen aus organisatorischen Gründen in diesen beiden Wochen.

Wann endet der Unterricht vor den Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien sowie am letzten Schultag des ersten Halbjahres?

Der Unterricht vor den Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien sowie am letzten Schultag des ersten Halbjahres endet immer um 10.30 h (also nach der 3. Stunde.)

Gibt es Gegenstände und Substanzen, die in der
schule Verboten sind?

Grundsätzlich sind nach Vorgabe des Ministeriums das Mitführen von Waffen, Messern und gefährliche oder verbotene Gegenstände an der Schule nicht erlaubt. Diese Gegenstände werden von
schulischer Seite eingezogen. Es können zudem pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen durch die Schule ergriffen werden.

Was müssen Eltern bei Verhinderung und/oder Erkrankung eines Kindes tun?

Versäumen Schülerinnen und Schüler den Unterricht, ist spätestens nach drei Tagen nach der Rückkehr in den Unterricht eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung
oder deren Vertretung abzugeben. Die genauen Regeln der Umsetzung werden zwischen Klassenleitung und Erziehungsberechtigten abgestimmt. Die Regelungen sind im Elternbrief zum Schuljahresbeginn dargestellt.

Details

Eine schriftliche Entschuldigung enthält den Namen der Schülerin
oder des Schülers, die Klasse, die Dauer des Fehlens, den Grund
für das Fehlen sowie die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Die Schülerinnen und Schüler müssen ab der 5. Jahrgangsstufe
morgens nicht mehr von den Eltern in der Schule telefonisch
krankgemeldet werden.

Ist das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause erlaubt?

Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen zwischen dem Unterricht ist nur in der Mittagspause und nur den Schülerinnen und Schüler erlaubt, die in Schulnähe wohnen und die das Mittagessen zuhause einnehmen wollen. Dies ist jeweils zuvor schriftlich bei der Schulleitung vorher zu beantragen.

Ist das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts erlaubt?

Beachten Sie bitte, dass bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes der Versicherungsschutz und die Aufsichtspflicht der Schule verloren gehen. Das Verlassen des Schulgeländes ist im Regelfall während der planmäßigen Unterrichtszeit nicht gestattet.

Was bedeutet „Verlässliche Schule“?

Die Verordnung zur Verlässlichen Schule besagt, dass für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 von 7.55 bis 12.15 h an den Schultagen immer eine unterrichtliche Versorgung gegeben sein muss. Bei Hitzefrei besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht in der 6, 7. und 8. Unterrichtsstunde ausfällt, das Betreuungsangebot der Nachmittagsbetreuung bei Bedarf zu nutzen.

Wo kann ich den Vertretungsplan einsehen?

Der Vertretungsplan der Schule wird über das Schulportal veröffentlicht. Maßgeblich ist immer der in der Schule am Digitalen Schwarzen Brett veröffentlichte Plan. Bei Unklarheiten sollte immer im Stundenplanzimmer nachgefragt werden. Bitte machen Sie sich zusammen mit Ihren Kindern mit dem Schulportal vertraut.

Wasserspender

In der Mensa steht für alle Schülerinnen und Schüler ein Wasserspender bereit, der durch den Förderverein der Henry-Benrath-Schule, dem Rotary-Club sowie den Wetteraukreis finanziert wurde. Das Wasser kann kostenlos mit Hilfe einer mitgebrachten Wasserflasche gezapft werden.

Ist ein Wechsel des Religions- und Ethikunterrichts möglich?

Ein Wechsel des Religionsunterrichts kann aus organisatorischen Gründen nur zum Ende eines Schuljahres für das folgende Schuljahr erfolgen. Diese Ummeldung ist spätestens vier Wochen vor Ende des Schuljahres schriftlich an die Schulleitung zu richten. Entsprechende Vordrucke liegen im Sekretariat aus.

Wo können Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden?

Für mitgebrachte Wertgegenstände wie beispielsweise Mobiltelefone, Schmuck, Geld, usw. wird bei Verlust oder Diebstahl von Seiten der Schule keine Haftung übernommen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Pausenhalle Schließfächer über einen außerschulischen Anbieter angemietet und in denen u.a. Wertgegenstände während der Unterrichtszeit sicher eingeschlossen werden können.

Was bedeutet Epochalisiuerung?

Epochalisierung bedeutet, dass bestimmte Fächer nur in einem Halbjahr eines Schuljahres unterrichtet werden. Die Regelungen sind in einem Elternbrief zum Schuljahresbeginn dargestellt.

Details

Die Note des im ersten Halbjahres erteilten Faches erscheint jedoch auch wieder im Zeugnis am Ende des Schuljahres und ist für die Versetzungsentscheidung von Bedeutung. Auf diesen Sachverhalt werden die Eltern und Schülerinnen und Schüler in einem Schreiben hingewiesen. Schülerinnen und Schüler mit einer negative Halbjahresnote im ersten Halbjahr können diese
im Verlauf des zweiten Halbjahres in einem epochal erteilten Fach nicht mehr verbessern.